Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
für digitale Unternehmensangebote
Diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für digitale Unternehmensangebote von Tina Knopf, Gesundheitslösungen für Unternehmen. Sie regeln insbesondere die Buchung und Nutzung des Digitalen Gesundheits-Adventskalenders, des Digitalen Waldbadens und weiterer digitaler Gesundheitsförderungsangebote mit zeitlich befristeten Zugangs- und Nutzungsrechten durch Unternehmen, Organisationen und öffentliche Auftraggeber.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für digitale Unternehmensangebote von Tina Knopf, Gesundheitslösungen für Unternehmen, nachfolgend „Anbieterin“ genannt.
(2) Sie gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
(3) Sie gelten insbesondere für folgende digitale Angebote: Digitaler Gesundheits-Adventskalender, Digitales Waldbaden sowie weitere digitale Gesundheitsförderungsangebote mit zeitlich befristeten Zugangs- und Nutzungsrechten.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Einzelvertrag haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang, die vereinbarte Lizenzzahl, der Nutzungszeitraum, die gegebenenfalls vereinbarte Individualisierung sowie das Honorar ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine anderweitige rechtswirksame Vereinbarung zustande.
(3) Mit Vertragsschluss verpflichtet sich die Anbieterin zur vertragsgemäßen Bereitstellung des vereinbarten digitalen Angebots. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(4) Die Nutzung ist auf den vertraglich festgelegten Personenkreis und den vereinbarten Zeitraum begrenzt.
3. Verbindlichkeit der Buchung und Widerrufsrecht
(1) Die Buchung eines digitalen Unternehmensangebots ist mit wirksamem Vertragsschluss für beide Vertragsparteien verbindlich.
(2) Bei Verträgen, die ausschließlich im Rahmen der unternehmerischen oder institutionellen Tätigkeit des Auftraggebers geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht gemäß § 312g BGB.
(3) Ein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
(4) Eine nachträgliche einseitige Rücknahme der Bestellung allein aufgrund eines geänderten Bedarfs, einer geringeren Mitarbeiterbeteiligung oder einer internen Budgetentscheidung ist nicht vorgesehen.
(5) Gesetzliche Rechte zur Anfechtung, zum Rücktritt, zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Zahlung und Bereitstellung des Zugangs
(1) Nach Vertragsschluss stellt die Anbieterin die vereinbarte Vergütung in Rechnung.
(2) Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Rechnung. Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
(3) Die Bereitstellung und Freischaltung der vereinbarten digitalen Unternehmenszugänge erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang, frühestens jedoch zum vereinbarten Nutzungsbeginn.
(4) Bei Angeboten mit festgelegtem Starttermin ist der rechtzeitige Zahlungseingang Voraussetzung dafür, dass die Freischaltung zum vereinbarten Beginn erfolgen kann.
(5) Erfolgt der Zahlungseingang verspätet, kann sich die Freischaltung entsprechend verzögern, soweit dies auf die verspätete Zahlung zurückzuführen ist.
(6) Eine verspätete Zahlung führt nicht automatisch zur Verlängerung eines vereinbarten festen Nutzungszeitraums.
(7) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei von der Anbieterin zu vertretenden Leistungsstörungen bleiben unberührt.
5. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Die digitalen Unternehmensangebote werden grundsätzlich für einen im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung festgelegten Nutzungszeitraum gebucht.
(2) Der vereinbarte Nutzungszeitraum ist verbindlicher Bestandteil des Vertrags.
(3) Die ordentliche Kündigung eines befristeten digitalen Unternehmensvertrags während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Vertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht ausdrücklich eine andere wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt, sofern diese nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
(6) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Sonstige gesetzlich zwingende Rechte bei Nichtleistung, mangelhafter Leistung oder anderen Vertragsstörungen bleiben unberührt.
6. Endgültige Stornierung und Vertragsaufhebung
(1) Eine endgültige Stornierung eines bereits verbindlich gebuchten digitalen Unternehmensangebots allein aufgrund eines geänderten Bedarfs des Auftraggebers ist vertraglich nicht vorgesehen.
(2) Der Auftraggeber kann die Anbieterin um eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags bitten. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsaufhebung besteht nicht, soweit nicht gesetzliche Rechte eingreifen.
(3) Wird eine einvernehmliche Vertragsaufhebung vereinbart, legen die Vertragsparteien deren Bedingungen, insbesondere die finanziellen Folgen, gesondert fest.
(4) Die Nichtnutzung bereits vertragsgemäß bereitgestellter digitaler Zugänge durch den Auftraggeber oder einzelne berechtigte Beschäftigte führt nicht automatisch zu einer Minderung oder Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.
(5) Gleiches gilt grundsätzlich, wenn der Auftraggeber weniger Lizenzen nutzt als vertraglich vereinbart wurden.
(6) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen durch die Anbieterin bleiben unberührt.
7. Registrierung und Lizenzumfang
(1) Soweit für die Nutzung eine persönliche Registrierung erforderlich ist, registrieren sich die teilnehmenden Beschäftigten mit den für die Zugangsverwaltung erforderlichen Daten.
(2) Die Registrierung dient insbesondere der Zuordnung zum gebuchten Unternehmenszugang sowie der Verwaltung des vereinbarten Lizenzumfangs.
(3) Die Anzahl der freigegebenen Zugänge beziehungsweise Registrierungen ist auf den vertraglich vereinbarten Lizenzumfang begrenzt.
(4) Eine Weitergabe persönlicher Zugangsdaten an nicht berechtigte Personen ist nicht gestattet.
(5) Eine Erweiterung der vereinbarten Lizenzzahl ist nach gesonderter Vereinbarung möglich.
(6) Ein Anspruch auf nachträgliche Reduzierung der vereinbarten Lizenzzahl und entsprechende anteilige Erstattung besteht nicht allein aufgrund einer geringeren tatsächlichen Nutzung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Nutzungsrechte und Schutz der Inhalte
(1) Die bereitgestellten digitalen Inhalte sind ausschließlich für die vereinbarte Nutzung durch den Auftraggeber und den vertraglich festgelegten berechtigten Personenkreis bestimmt.
(2) Das eingeräumte Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Nutzungszeitraum beschränkt und nicht auf Dritte übertragbar.
(3) Texte, Übungen, Audiodateien, Videos, Animationen, Grafiken und sonstige geschützte Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht vervielfältigt, veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht oder für eigene kommerzielle Angebote verwendet werden, soweit keine gesetzlichen Nutzungsrechte entgegenstehen.
(4) Das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte an den bereitgestellten Inhalten verbleiben bei der Anbieterin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
(5) Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums endet das eingeräumte zeitlich begrenzte Zugangs- und Nutzungsrecht. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
9. Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit
(1) Für die Nutzung der digitalen Angebote sind ein geeignetes internetfähiges Endgerät, eine funktionsfähige Internetverbindung und ein aktueller Webbrowser erforderlich.
(2) Die Anbieterin stellt die vereinbarten digitalen Inhalte über den vorgesehenen technischen Zugangsweg bereit.
(3) Bei technischen Störungen bemüht sich die Anbieterin um eine zeitnahe Wiederherstellung der Verfügbarkeit.
(4) Erforderliche Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
(5) Bei erheblichen Einschränkungen der vertraglich geschuldeten Nutzung richten sich die Ansprüche der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Eine vollständige und ununterbrochene technische Verfügbarkeit wird nicht unabhängig von den konkreten Leistungspflichten und technischen Rahmenbedingungen garantiert. Die vertraglich geschuldete Bereitstellung bleibt hiervon unberührt.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Für Registrierung, Zugangsverwaltung und technische Durchführung werden personenbezogene Daten nur verarbeitet, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
(3) Persönliche Reflexionen und Antworten innerhalb der digitalen Gesundheitsangebote sind zur privaten Nutzung durch die jeweiligen Teilnehmenden bestimmt.
(4) Soweit die technische Gestaltung des jeweiligen Angebots dies gewährleistet, werden diese persönlichen Antworten weder von der Anbieterin gespeichert noch an den Auftraggeber oder andere Personen übermittelt.
(5) Der Auftraggeber erhält keine personenbezogenen Auswertungen über persönliche Reflexionen, individuelle Gesundheitszustände oder Inhalte der Übungen.
(6) Ergänzend gelten die Datenschutzinformationen der Anbieterin.
11. Ergänzende Bedingungen für den Digitalen Gesundheits-Adventskalender
Nutzungszeitraum
(1) Der Digitale Gesundheits-Adventskalender wird für den vereinbarten Dezember bereitgestellt.
(2) Die einzelnen Gesundheitsimpulse werden vom 1. bis einschließlich 24. Dezember schrittweise freigeschaltet.
(3) Die bereits freigeschalteten Inhalte können bis einschließlich 31. Dezember des betreffenden Jahres genutzt werden.
(4) Der Zugang endet grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zahlung und Freischaltung
(5) Voraussetzung für die Bereitstellung des Unternehmenszugangs zum 1. Dezember ist der rechtzeitige vollständige Zahlungseingang.
(6) Bei verspätetem Zahlungseingang aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers kann sich die Freischaltung verzögern. Der vereinbarte Nutzungszeitraum verlängert sich dadurch nicht automatisch über den 31. Dezember hinaus.
Registrierung und Erinnerungs-E-Mails
(7) Die teilnehmenden Beschäftigten registrieren sich entsprechend den für das Angebot vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen.
(8) Soweit im gebuchten Angebot vorgesehen, erhalten registrierte Teilnehmende während des Freischaltungszeitraums Erinnerungs-E-Mails zu den jeweiligen Gesundheitsimpulsen.
(9) Die Erinnerungs-E-Mails dienen ausschließlich der Durchführung des gebuchten Angebots. Mit der Registrierung ist keine automatische Anmeldung zu einem darüber hinausgehenden Newsletter verbunden.
Verbindlichkeit der Buchung
(10) Die Buchung des Digitalen Gesundheits-Adventskalenders erfolgt verbindlich für den vereinbarten Nutzungszeitraum.
(11) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(12) Eine Nichtnutzung oder nur teilweise Inanspruchnahme der gebuchten Lizenzzahl begründet für sich genommen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Ergänzende Bedingungen für das Digitale Waldbaden
Leistungsumfang und Nutzungsdauer
(1) Das Digitale Waldbaden wird entsprechend der im Angebot vereinbarten Lizenzzahl und Nutzungsdauer bereitgestellt.
(2) Maßgeblich für den konkreten Beginn und das Ende des Nutzungszeitraums sind das Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung.
Zahlungsbedingungen
(3) Die Bereitstellung des Zugangs erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang und frühestens zum vereinbarten Beginn.
(4) Bei verspätetem Zahlungseingang aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers kann sich die Freischaltung entsprechend verzögern.
(5) Ob sich dadurch der Nutzungszeitraum verkürzt oder zeitlich verschiebt, richtet sich nach den konkret vereinbarten Start- und Endbedingungen.
Verbindung mit Live-Angeboten
(6) Wird das Digitale Waldbaden als Bestandteil oder Ergänzung eines Live-Workshops gebucht, ergeben sich Umfang, Lizenzzahl, Beginn und Dauer des digitalen Zugangs aus dem jeweiligen Angebot.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(7) Die vereinbarte Nutzungsdauer ist verbindlich.
(8) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(9) Der Vertrag endet mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums, ohne dass eine gesonderte Kündigung erforderlich ist, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
(10) Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung sowie Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
13. Ausfall, Nichtbereitstellung und wesentliche Leistungsstörungen
(1) Kann ein gebuchtes digitales Angebot aus Gründen, die die Anbieterin zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden, bemüht sich die Anbieterin unverzüglich um Abhilfe.
(2) Die gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere hinsichtlich Leistung, Schadensersatz, Rücktritt oder Rückzahlung, bleiben unberührt, soweit deren jeweilige Voraussetzungen vorliegen.
(3) Kann ein digitales Angebot dauerhaft nicht im vereinbarten Umfang bereitgestellt werden, richten sich die Ansprüche der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Ansprüche des Auftraggebers erfolgt nicht.
14. Haftung und eigenverantwortliche Durchführung von Übungen
(1) Die digitalen Gesundheitsangebote dienen der allgemeinen Gesundheitsförderung, Bewegung, Entspannung und Prävention. Sie stellen keine individuelle medizinische Beratung, Diagnostik oder Behandlung dar.
(2) Die angebotenen Übungen werden allgemein angeleitet und sind nicht auf die individuellen körperlichen Voraussetzungen einzelner Teilnehmender abgestimmt.
(3) Die Teilnehmenden sind angehalten, die Übungen entsprechend den bereitgestellten Anleitungen und Sicherheitshinweisen auszuführen und dabei ihre persönlichen körperlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Übungen dürfen jederzeit angepasst, unterbrochen oder ausgelassen werden.
(4) Bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder anderen Beschwerden ist die betreffende Übung unverzüglich abzubrechen. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung einzelner Übungen sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
(5) Die Anbieterin haftet nicht allein deshalb für gesundheitliche Beschwerden oder Verletzungen, weil diese während oder im zeitlichen Zusammenhang mit einer eigenständig durchgeführten Übung auftreten. Eine Haftung setzt voraus, dass die jeweiligen gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.
(6) Ein eigenverantwortliches Abweichen von verständlichen Übungsanleitungen oder das Nichtbeachten erteilter Sicherheitshinweise kann bei der rechtlichen Beurteilung eines Schadens und eines etwaigen Mitverschuldens berücksichtigt werden.
(7) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(8) Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie für sonstige Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(9) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieterin und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen und Ergänzungen können in Textform vereinbart werden, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
(4) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.
Tina Knopf
Gesundheitslösungen für Unternehmen